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   BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95   

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https://dejure.org/1996,21435
BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95 (https://dejure.org/1996,21435)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 9 C 66.95 (https://dejure.org/1996,21435)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 9 C 66.95 (https://dejure.org/1996,21435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 S. 2 Ausländergesetz (AuslG) für eine Ermessensentscheidung nach § 54 AuslG - Voraussetzungen für eine Aussetzung der Abschiebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95
    Der Senat kann deshalb im Ansatz der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte nicht folgen, welche § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG dahin auslegen, daß er auch allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG erfaßt, sofern sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (vgl. die Nachweise im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81 und 82/92 - DVBl 1995, 560).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95
    Da eine Abschiebung der Kläger nach Afghanistan derzeit, wenn überhaupt, nur auf dem Luftwege über den Flughafen Kabul möglich erscheint und nicht festgestellt ist, ob die Kläger die vergleichsweise sicheren Landesteile überhaupt erreichen können (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162) oder ob sie nicht schon sofort bei der Ankunft in Kabul Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen werden, läßt sich im Revisionsverfahren nicht ausschließen, daß die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bei verfassungskonformer Handhabung im vorliegenden Fall zu bejahen sind.
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95
    Denn im Rahmen der Prüfung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG sind auch Gefahren zu berücksichtigen, die der Schutzsuchende bereits ohne Erfolg in einem Asylverfahren vorgebracht hat (BVerfG, Kammerbeschluß vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 - InfAuslR 1993, 176 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 12/95
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95
    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 17 B 2703/93

    Vorläufiger Rechtsschutz ; Durchführung der Abschiebung; Zuständige

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 9 C 66.95
    Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
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